ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Präambel und Begriffsbestimmungen

Die nachstehend aufgeführten Begriffe, denen ein Großbuchstabe vorangestellt ist, werden für die Zwecke der Auslegung und Durchführung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wie folgt definiert:

Käufer

Bezeichnet die natürliche oder juristische Person, die eine oder mehrere Leistungen (wie nachstehend definiert) reserviert, bestellt oder erwirbt.

Eintrittskarte(n)

Bezeichnet jedes von SPARTNER TRAVEL vertriebene Dokument oder jede Zugangsbestätigung für eine Leistung, insbesondere:

  • Fahrscheine für die Inanspruchnahme einer Personenbeförderungsleistung;
  • Berechtigungsnachweise für die Inanspruchnahme einer Unterkunftsleistung;
  • Die Berechtigungsnachweise für die Inanspruchnahme einer Autovermietung.

AGB

Bezeichnet die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Bestellung

Bezeichnet den vom Käufer durchgeführten Kaufvorgang einer oder mehrerer Leistungen.

Vertrag

Bezeichnet jeden zwischen SPARTNER TRAVEL und dem Käufer geschlossenen Vertrag, in dem die besonderen Bedingungen für den Erwerb einer oder mehrerer Leistungen festgelegt sind, sowie jede Änderung, Ersetzung, Erweiterung oder Verlängerung dieses Vertrags.

Kostenvoranschlag

Bezeichnet jedes von SPARTNER TRAVEL ausgestellte Dokument, in dem die besonderen Verkaufsbedingungen für eine oder mehrere Leistungen an einen Käufer aufgeführt sind.

Verwaltungsgebühren

Bezeichnet die Bearbeitungsgebühren im Zusammenhang mit dem Erwerb des oder der Fahrkarten.

Tourismuspauschale

Bezeichnet die Kombination von mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen für dieselbe Reise oder denselben Urlaubsaufenthalt, der länger als vierundzwanzig Stunden dauert oder eine Übernachtung gemäß den Bestimmungen des Artikels L.211-2 des Tourismusgesetzbuchs umfasst.

Identitätsnachweis

Bezeichnet jeden gültigen Ausweis, der von einer französischen oder ausländischen Behörde ausgestellt wurde und insbesondere die Vornamen, den Nachnamen, die Staatsangehörigkeit, das Geburtsdatum und ein Lichtbild des Inhabers enthält.

Lieferung

Bezeichnet den Versand der bestellten Fahrkarte(n) an den Käufer.

Teile

Bezeichnet gemeinsam den Käufer und SPARTNER TRAVEL (die „Parteien“) und einzeln den Käufer oder SPARTNER TRAVEL (eine „Partei“).

Träger

Bezeichnet jede natürliche Person – unabhängig davon, ob es sich um den Käufer handelt oder nicht –, die an einer oder mehreren Leistungen teilnimmt, insbesondere jede Person, die im Besitz eines Tickets ist, das Zugang zu einer oder mehreren Leistungen gewährt.

Dienstleister

Bezeichnet alle Dienstleister und Lieferanten, die von SPARTNER TRAVEL zur Erbringung der Leistung(en) herangezogen werden, darunter unter anderem, aber nicht ausschließlich, Eisenbahnunternehmen, Fluggesellschaften, Hoteliers, Reiseveranstalter, Autovermietungen und Versicherungsgesellschaften.

Leistung(en)

Bezeichnet jede von SPARTNER TRAVEL vermarktete Reiseleistung oder Pauschalreise, deren Merkmale im Vertrag oder im von SPARTNER TRAVEL an den Käufer übermittelten Kostenvoranschlag festgelegt sind.

Preis

Bezeichnet den Gesamtpreis für die Leistung(en) und/oder Tickets, die Gegenstand der Bestellung sind, wie im Vertrag oder im Angebot angegeben. Dieser Betrag versteht sich inklusive aller Steuern und zuzüglich etwaiger Verwaltungskosten.

Reiseservice

Bezeichnet jede Reiseleistung gemäß Artikel L.211-2 des Tourismusgesetzbuchs.

Standort

Bezeichnet die von SPARTNER TRAVEL betriebene Website zur Werbung für seine Aktivitäten und Dienstleistungen, die derzeit unter der Adresse spartner-travel.com erreichbar ist.

SPARTNER TRAVEL

Bezeichnet die vereinfachte Aktiengesellschaft SPARTNER mit einem Kapital von 37.128 Euro, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von Lyon unter der Nummer 431 464 395, mit Sitz in 184, Cours Lafayette 69003 Lyon, mit der innergemeinschaftlichen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer FR74431464395, der IATA-Akkreditierungsnummer 20256563 und der Registrierungsnummer im Register der Reise- und Aufenthaltsveranstalter (LIC) die Nummer IM069100032, und Inhaber einer Garantie bei der Association Professionnelle de Solidarité du Tourisme (APST) sowie eines Versicherungsvertrags bei der Allianz IARD zur Deckung seiner Berufshaftpflicht.

ARTIKEL 1 – GEGENSTAND DER AGB

Gegenstand dieser AGB ist die Festlegung der Bedingungen, unter denen (i) jeder Käufer bei SPARTNER TRAVEL oder einem seiner Dienstleister eine oder mehrere Leistungen erwirbt und (ii) jeder Inhaber Zugang zu einer oder mehreren Leistungen erhält. Sie gelten für jeden Käufer und jeden Inhaber.

ARTIKEL 2 – ANWENDUNG DER AGB

Die AGB gelten automatisch für jede Bestellung, die ein Käufer bei SPARTNER TRAVEL auf der Grundlage einer Bestellung aufgibt, die durch die Unterzeichnung eines gesonderten Vertrags oder Kostenvoranschlags zwischen SPARTNER TRAVEL (oder einem seiner benannten Dienstleister) und dem Käufer zustande gekommen ist und deren Haupt- oder Nebenzweck der Verkauf einer oder mehrerer Leistungen ist.Entgegenstehende Bestimmungen, insbesondere Einkaufsbedingungen, sind gegenüber SPARTNER TRAVEL unwirksam. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den AGB und den Bestimmungen einer zwischen SPARTNER TRAVEL und dem Käufer geschlossenen Sondervereinbarung (insbesondere Vertrag oder Kostenvoranschlag) hat die betreffende Bestimmung der Sondervereinbarung Vorrang vor der entsprechenden Bestimmung der AGB.

Die AGB sowie alle auf der Website aufgeführten vertraglichen Informationen sind in französischer Sprache verfasst. Im Falle einer Übersetzung dieser Elemente und bei Widersprüchen zwischen der französischen Fassung und der fremdsprachigen Übersetzung ist ausschließlich die französische Fassung maßgebend. Zur vollständigen Information des Käufers enthalten die vorliegenden AGB in Artikel 24 die Bestimmungen des Tourismusgesetzbuchs, die für Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Organisation und dem Verkauf von Reisen oder Aufenthalten gelten (die Artikel L.211-2 und R.211-3 bis R.211-12 dieses Gesetzbuchs sind dort wiedergegeben).

ARTIKEL 3 – VERFÜGBARKEIT UND WIRKSAMKEIT DER AGB

Die AGB werden jedem Käufer auf der Website zur Verfügung gestellt, wo sie direkt eingesehen und heruntergeladen werden können; sie können ihm auf einfache Anfrage auch per E-Mail an folgende Adresse zugesandt werden: hello@spartner-travel.com. Der Käufer erklärt, dass er über die volle Rechtsfähigkeit verfügt, um die Bestellung aufzugeben.

Jede Bestellung setzt die uneingeschränkte Zustimmung des Käufers zu den AGB voraus. Zur Bekräftigung dieser Zustimmung unterzeichnet der Käufer den Vertrag oder den Kostenvoranschlag. Es wird darauf hingewiesen, dass die Bestellung ohne diese Zustimmung nicht bestätigt wird und nicht berücksichtigt werden kann. Die in den AGB festgelegten Rechte und Pflichten sind „propet rem“ und von Rechts wegen auf jeden Inhaber übertragbar.

ARTIKEL 4 – ÄNDERUNG DER AGB

SPARTNER TRAVEL behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern. In einem solchen Fall gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen AGB.

ARTIKEL 5 – BESTIMMUNGEN DER AGB

Die Unwirksamkeit einer Vertragsklausel hat nicht die Unwirksamkeit der AGB zur Folge. Die vorübergehende oder dauerhafte Nichtanwendung einer oder mehrerer Klauseln der AGB durch SPARTNER TRAVEL gilt nicht als Verzicht seinerseits auf die genannten Klauseln oder auf andere Klauseln der AGB, die weiterhin in vollem Umfang wirksam bleiben. Die Tatsache, dass eine der Parteien eine Verpflichtung der anderen Partei aus einer der in diesen AGB genannten Verpflichtungen nicht geltend macht, darf für die Zukunft nicht als Verzicht auf die betreffende Verpflichtung ausgelegt werden.

ARTIKEL 6 – LEISTUNGEN / TICKETS

6.1 – Vorstellung / Vorvertragliche Informationen

Die zum Verkauf angebotenen und im Vertrag oder im Kostenvoranschlag dargestellten Leistungen enthalten jeweils eine vorherige Darstellung, in der dem Käufer alle ihre Merkmale gemäß den Bestimmungen der Artikel L.211-8 und R.211-4 des Tourismusgesetzbuchs dargelegt werden. Sämtliche dem Käufer mitgeteilten vorvertraglichen Informationen sind integraler Bestandteil des Vertrags oder des Kostenvoranschlags und dürfen nicht geändert werden, sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren. SPARTNER TRAVEL entscheidet allein über die Vertriebsformen der Leistungen und Tickets sowie über die Anzahl der für jede Vertriebsform verfügbaren Leistungen und Tickets.

Bestellt ein Käufer mehrere separate Leistungen, obliegt es diesem, gegebenenfalls die Übereinstimmung zwischen den einzelnen Leistungen sicherzustellen (Daten, Uhrzeiten, Zeitverschiebung, Umsteigezeiten, Entfernungen). SPARTNER TRAVEL übernimmt keine Haftung für Unstimmigkeiten zwischen Leistungen, die Gegenstand separater Bestellungen eines Käufers waren.

6.2 – Bestellung

Der Kauf von Leistungen erfolgt durch die Unterzeichnung des Kostenvoranschlags durch den Käufer oder durch die Unterzeichnung des Vertrags durch die Parteien. SPARTNER TRAVEL behält sich das Recht vor, jede Bestellung abzulehnen und keine Leistung oder kein Ticket an einen Käufer und/oder Inhaber zu erbringen, der die in Artikel 16 der AGB genannten Handlungen begangen hat oder mit Zahlungen im Rückstand ist. Der Vertrag oder der Kostenvoranschlag enthält ausdrücklich alle Sonderwünsche des Käufers zu jeder von SPARTNER TRAVEL akzeptierten Leistung, insbesondere alle etwaigen Wünsche bezüglich der Anwesenheit oder Teilnahme von Minderjährigen oder Menschen mit Behinderung bei einer oder mehreren Leistungen sowie Wünsche bezüglich des Transports von Ausrüstung.

Auf den Tickets ist der Name des Käufers (natürliche oder juristische Person) angegeben und gegebenenfalls, sofern SPARTNER TRAVEL oder sein Dienstleister dies beschließt, der Name des Inhabers (die vom Käufer als Begünstigter des Tickets angegebene Person). Jedes Ticket gilt nur für einen einzigen Inhaber, und jeder Inhaber ist für sein Ticket verantwortlich.

SPARTNER TRAVEL haftet nicht für Schäden, die insbesondere auf einen Fehler bei der bei der Bestellung angegebenen Adresse, einen Identifikationsfehler bei den vom Käufer im Rahmen seiner Bestellung übermittelten Daten (insbesondere hinsichtlich der Identität der Inhaber), aus dem Ausfall von Kommunikationsleitungen und/oder des Internets, aus der Unmöglichkeit für den Käufer, das Ticket herunterzuladen, und/oder aus dem Verlust von Postsendungen/E-Mails sowie ganz allgemein aus Problemen, die zum Verlust von Daten führen. Darüber hinaus wird der Käufer gebeten, zu überprüfen, ob E-Mails im Zusammenhang mit seinen Bestellungen möglicherweise im Ordner „Spam“ seines E-Mail-Postfachs gelandet sind.

6.3 – Änderung einer Bestellung durch den Käufer

Soweit möglich und vorbehaltlich der Verfügbarkeit wird wird SPARTNER TRAVEL sich nach besten Kräften bemühen, allen Änderungswünschen des Käufers hinsichtlich einer Bestellung nachzukommen, die vor Beginn der Erbringung der in der Bestellung genannten Leistung(en) vorgebracht werden, wobei jede Änderung der Bestellung durch den Käufer nach deren Bestätigung der nach eigenem Ermessen erfolgenden Zustimmung von SPARTNER TRAVEL unterliegt. In jedem Fall ist jede von SPARTNER TRAVEL beantragte und akzeptierte Änderung der Anzahl der Leistungen oder der Anzahl der Tickets Gegenstand eines neuen Vertrags oder eines neuen Kostenvoranschlags, in dem die vom Käufer beantragten Änderungen und die entsprechende Preisänderung berücksichtigt sind. Jedes Ticket, das dem Käufer gemäß diesen AGB ausgestellt wurde, ist nicht erstattungsfähig und kann nur gemäß den Bedingungen geändert werden, die der/die Dienstleister von SPARTNER TRAVEL in ihren eigenen Verkaufsbedingungen festgelegt haben. Sofern die Verkaufsbedingungen des Dienstleisters die Änderung eines Tickets zulassen, wird diese Änderung dem Käufer von SPARTNER TRAVEL oder dessen Dienstleister entsprechend in Rechnung gestellt.

Der Käufer erklärt sich insoweit damit einverstanden, dass jede Stornierung der Teilnahme eines Reisenden an einer Leistung sowie jede Änderung einer Leistung zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von einhundert (100) % der Stornierungs- und/oder Änderungskosten führt, die SPARTNER TRAVEL von seinem Dienstleister in Rechnung gestellt werden. SPARTNER TRAVEL haftet jedoch nicht, falls es dem Käufer aus irgendeinem Grund nicht möglich ist, die Bestellung zu ändern.

6.4 Änderung des Vertrags oder des Angebots durch SPARTNER TRAVEL

Sofern der Käufer kein Verbraucher im Sinne des Verbrauchergesetzbuchs ist, insbesondere dessen Einleitungsartikel, behält sich SPARTNER TRAVEL das Recht vor, den Vertrag oder den Kostenvoranschlag vor Beginn der Leistung zu ändern, sofern es sich um eine geringfügige Änderung handelt (wie beispielsweise den Ersatz einer Leistung oder eines Tickets durch eine Leistung oder ein Ticket zu gleichwertigen Bedingungen und derselben Kategorie), vorbehaltlich einer unverzüglichen Benachrichtigung des Käufers auf einem dauerhaften Datenträger. Gemäß Artikel L211-13 des Tourismusgesetzbuchs gilt Folgendes: Sollte vor Beginn der Leistung ein äußeres Ereignis, auf das SPARTNER TRAVEL keinen Einfluss hat, die Erbringung einer oder mehrerer im Vertrag oder im mit dem Käufer abgeschlossenen Kostenvoranschlag vorgesehener Leistungen ganz oder teilweise unmöglich machen, wird SPARTNER TRAVEL den Käufer unverzüglich darüber informieren und ihm eine Leistung von gleichwertiger Qualität und zu einem gleichwertigen Preis anbieten. Im Falle einer Ablehnung durch den Käufer kann dieser, abweichend von den in Artikel 9.1 der vorliegenden AGB vorgesehenen Bedingungen, den Vertrag oder das Angebot kostenfrei kündigen, ohne dass SPARTNER TRAVEL eine Entschädigung zusteht.

6.5 – Formalitäten / Genehmigungen

Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde, obliegt es dem Käufer, alle erforderlichen Maßnahmen, Formalitäten und Überprüfungen durchzuführen und die damit verbundenen Kosten zu tragen, um alle geltenden Gesetze und/oder Vorschriften in jedem Gebiet sowie für den Zugang zu jedem Gebiet auf jeglichem Wege einzuhalten (insbesondere, aber nicht ausschließlich, alle polizeilichen, gesundheitlichen oder zollrechtlichen Gesetze oder Vorschriften), die von einer Leistung betroffen sind, sowie um die Anreise und Teilnahme jeder Person oder jedes Trägers (unabhängig davon, ob es sich um einen französischen Staatsangehörigen handelt oder nicht) an einer Leistung oder an der Lieferung von Material an den Ort dieser Leistung zu ermöglichen.

SPARTNER TRAVEL haftet nicht, falls eine Person oder ein Reisender an einer Leistung nicht teilnehmen kann, weil er eine der erforderlichen Maßnahmen, Formalitäten oder Überprüfungen nicht erfüllt hat; der Käufer trägt allein die Verantwortung für etwaige daraus resultierende Sanktionen und hat aus diesem Grund keinen Anspruch auf eine Rückerstattung jeglicher Art.

6.6 – Minderjährige Kinder

Vor Beginn der Erbringung der Leistung muss der Käufer SPARTNER TRAVEL schriftlich alle Informationen mitteilen, die es ermöglichen, direkten Kontakt zu jedem minderjährigen Inhaber eines Tickets für eine Leistung aufzunehmen.

6.7 – Menschen mit Behinderung

Der Käufer ist verpflichtet, SPARTNER TRAVEL spätestens dreißig (30) Tage vor Beginn der Leistungserbringung darüber zu informieren, wenn ein Teilnehmer oder ein Leistungsempfänger eine Behinderung hat und Inhaber eines Behindertenausweises oder einer Vorrangkarte ist. SPARTNER TRAVEL wird sich nach besten Kräften bemühen, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Teilnahme dieses Reisenden oder Leistungsempfängers mit Behinderung an der Leistung zu ermöglichen, und zwar gemäß den Bedingungen in Artikel 6.4 dieser AGB. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass SPARTNER TRAVEL in keinem Fall haftbar gemacht werden kann, wenn es einer Person mit Behinderung nicht möglich ist, an der gesamten oder einem Teil der Leistung teilzunehmen.

6.8 – Kapazität

Es obliegt dem Käufer, sich von der Fähigkeit und Eignung (körperlich und geistig) jedes Teilnehmers zu überzeugen, an einer im Vertrag und/oder im Kostenvoranschlag beschriebenen Leistung ganz oder teilweise teilzunehmen.

SPARTNER TRAVEL haftet nicht für den Fall, dass eine Person oder ein Teilnehmer ganz oder teilweise nicht in der Lage ist, an einer Leistung teilzunehmen, deren Bedingungen und Modalitäten dem Käufer im Rahmen des Vertrags und/oder des Kostenvoranschlags mitgeteilt wurden. Der Käufer trägt allein alle Folgen, die sich daraus ergeben, dass ein Reiseteilnehmer aufgrund seiner vollständigen oder teilweisen Unfähigkeit nicht an einer Leistung ganz oder teilweise teilnehmen kann, und hat aus diesem Grund keinen Anspruch auf eine Rückerstattung jeglicher Art.

ARTIKEL 7 – PREISE

7.1 – Preise

Der Preis für die Leistung(en) ist im Vertrag oder im Kostenvoranschlag ausdrücklich inklusive aller Steuern angegeben. Sofern nicht anders angegeben, sind alle im Vertrag oder im Kostenvoranschlag aufgeführten Leistungen und/oder Tickets im Preis enthalten. Umgekehrt umfasst der im Vertrag oder im Kostenvoranschlag angegebene Preis niemals die Erbringung einer Leistung und/oder die Ausstellung eines Tickets, die nicht ausdrücklich im Vertrag oder im Kostenvoranschlag vorgesehen sind. Zu jeder Bestellung können Verwaltungsgebühren hinzukommen, gemäß einer Gebührenordnung, die dem Käufer vor der Bestätigung seiner Bestellung zur Genehmigung vorgelegt wird. SPARTNER TRAVEL behält sich das Recht vor, die Höhe der Verwaltungsgebühren jederzeit zu ändern, garantiert dem Käufer jedoch die Anwendung der am Tag der Bestellung geltenden Verwaltungsgebühren.

7.2 – Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer

Sofern im Vertrag oder im Kostenvoranschlag nichts anderes vereinbart ist, hat der Käufer fünfzig Prozent (50 %) des Preises bei Unterzeichnung des Vertrags oder des Kostenvoranschlags zu zahlen. Der Restbetrag des Preises ist vom Käufer spätestens dreißig (30) Tage vor Beginn der im Vertrag oder im Kostenvoranschlag genannten Leistung zu zahlen. Alle Zahlungen des Käufers an SPARTNER TRAVEL erfolgen per Banküberweisung oder Kreditkarte auf das von SPARTNER TRAVEL zu diesem Zweck angegebene Konto.

Sollte der Käufer diese Zahlungsfristen nicht einhalten, kann die Bestellung von SPARTNER TRAVEL durch eine einfache Mitteilung an den Käufer, die auf beliebige Weise erfolgen kann, storniert werden. SPARTNER TRAVEL ist berechtigt, die in Artikel 9.1 dieser AGB genannten Stornierungsgebühren in Rechnung zu stellen. Jede Zahlungsstörung führt zudem automatisch zur Ablehnung der Bestellung.

Der Käufer bestätigt, darüber informiert worden zu sein, und erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass SPARTNER TRAVEL oder einer der Dienstleister von ihm eine Kreditkartengarantie verlangen kann, um alle Leistungen abzudecken, die nicht im Vertrag oder im Kostenvoranschlag vorgesehen sind, sowie alle Schäden, die vom Käufer oder einem Reiseteilnehmer während der Erbringung der Leistung(en) verursacht werden.

7.3 – Preisänderung durch SPARTNER TRAVEL

Gemäß den Bestimmungen der Artikel L.211-12 und R.211-8 des Tourismusgesetzbuchs ist SPARTNER TRAVEL berechtigt, den Preis einseitig nach oben oder unten anzupassen, sofern diese Änderung auf eine Entwicklung der Transportkosten zurückzuführen ist, die sich aus den Kosten für Kraftstoff oder andere Energiequellen, der Höhe der erhobenen Steuern oder Abgaben sowie den für die im Vertrag oder im Kostenvoranschlag genannten Leistungen geltenden Wechselkursen ergibt, und zwar spätestens bis zwanzig (20) Tage vor Beginn der Leistung. Jede Preisänderung ist Gegenstand einer neuen Rechnung (oder gegebenenfalls einer Gutschrift) seitens SPARTNER TRAVEL, die eine Begründung sowie eine Berechnung des angewandten Aufschlags auf einem dauerhaften Datenträger enthält und vom Käufer vor dem Beginn der Leistung beglichen werden muss.

Der Käufer muss SPARTNER TRAVEL innerhalb von sieben (7) Tagen nach Erhalt der entsprechenden Rechnung mitteilen, ob er diese Preisänderung akzeptiert oder ablehnt (Schweigen gilt als Zustimmung). Jede Ablehnung seitens des Käufers gilt als Kündigung des Vertrags und/oder des Angebots gemäß Artikel 9.1 dieser AGB und führt zur Zahlung einer entsprechenden Kündigungsentschädigung.

Sollte der Käufer die mit dieser Preisänderung verbundenen Zahlungsbedingungen nicht einhalten, kann die Bestellung von SPARTNER TRAVEL durch eine einfache Mitteilung an den Käufer, die auf beliebige Weise erfolgen kann, storniert werden. SPARTNER TRAVEL ist berechtigt, die in Artikel 9.1 dieser AGB genannten Stornierungsgebühren in Rechnung zu stellen.

7.4 – Preisänderung wegen Nichtkonformität

Wird eine der Leistungen nicht vertragsgemäß oder gemäß dem Kostenvoranschlag erbracht und ist diese vollständige oder teilweise Nichterfüllung nicht dem Käufer und/oder einem der Beförderer zuzurechnen, und sofern SPARTNER TRAVEL vom Käufer unverzüglich darüber informiert wurde, wird SPARTNER TRAVEL sich nach besten Kräften bemühen, die Vertragswidrigkeit zu beheben oder dafür zu sorgen, dass sein(e) Dienstleister diese beheben, es sei denn, dies ist unmöglich oder würde unter Berücksichtigung des Ausmaßes der Vertragswidrigkeit und des Wertes der betroffenen Leistungen unverhältnismäßige Kosten verursachen.

Für den Fall, dass SPARTNER TRAVEL und/oder sein(e) Dienstleister die Vertragswidrigkeit nicht beheben oder der Käufer die vorgeschlagenen Änderungen ablehnt, kann der Käufer eine Preisminderung verlangen und, im Falle eines eventuell entstandenen gesonderten Schadens, die Zahlung von Schadensersatz gemäß den in den Artikeln L.211-16 und L.211-17 des Tourismusgesetzbuchs festgelegten Bedingungen.

ARTIKEL 8 – BEFÖRDERUNG / UNTERKUNFT

8.1 – Transport

Die Haftung von SPARTNER TRAVEL ersetzt nicht die Haftung der französischen oder ausländischen Beförderungsunternehmen, die die Beförderung oder den Transfer der Passagiere und ihres Gepäcks übernehmen. Im Bereich des Luftverkehrs gilt: Sobald eine Beförderung oder ein Transfer per Flugzeug von einem Beförderer durchgeführt wird, der den internationalen IATA-Vorschriften unterliegt, handelt SPARTNER TRAVEL als Beauftragter des Beförderers, der allein für die Durchführung der Beförderung sowohl hinsichtlich der Passagiere als auch ihres Gepäcks verantwortlich bleibt. Wird eine Beförderung oder ein Transfer von einem Beförderer durchgeführt, der nicht den internationalen IATA-Vorschriften unterliegt, handelt SPARTNER TRAVEL als Beauftragter des Käufers, wobei die Beförderung ebenfalls in der alleinigen Verantwortung des Beförderers verbleibt. Im Bereich des Schienen- und Seeverkehrs bleibt auch hier jeder Beförderer allein für die Durchführung der Beförderung verantwortlich.

Die Bestimmungen dieses Artikels 8 gelten insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, für jede Änderung, Stornierung, jeden Antrag auf Rückerstattung oder Entschädigung sowie für jeden Schaden jeglicher Art, der im Zusammenhang mit der Beförderung und/oder dem Transfer entsteht.Alle Informationen bezüglich des Beförderers werden dem Käufer von SPARTNER TRAVEL bei Abschluss des Vertrags oder des Kostenvoranschlags oder spätestens drei (3) Tage vor Beginn der Leistung mitgeteilt.

Es gilt jedoch ausdrücklich als vereinbart, dass SPARTNER TRAVEL keinerlei Haftung übernimmt für Änderungen jeglicher Art, die nach Vertragsabschluss in Bezug auf den Beförderer eintreten, einschließlich solcher Änderungen, die außerhalb seiner Kontrolle liegen. Jede nach Vertragsabschluss eintretende Änderung in Bezug auf den Beförderer wird dem Käufer unverzüglich mitgeteilt.

Es obliegt daher dem Käufer, sich bei dem/den im Rahmen der Erbringung der Dienstleistung beteiligten Beförderer(n) zu informieren, um die verschiedenen geltenden Vorschriften einzuhalten, die von diesem/diesen Beförderer(n) möglicherweise angewendet werden, alle damit verbundenen Verpflichtungen einzuhalten und dem/den Beförderer(n) alle diese Informationen zur Kenntnis zu bringen, damit diese sie einhalten können.

8.2 – Unterkunft

Jeder Käufer und jeder Gast bestätigt, dass er alle von dem/den für seine Unterbringung im Rahmen einer Dienstleistung zuständigen Dienstleister erlassenen Regeln zur Kenntnis genommen hat, und verpflichtet sich, diese vorbehaltlos einzuhalten, zu befolgen und durch alle unter seiner Aufsicht stehenden Personen einhalten zu lassen. Die Preise für eine Unterbringungsdienstleistung werden nach der Anzahl der Übernachtungen und nicht nach Tagen berechnet. Unter einer Übernachtung versteht man den Zeitraum, in dem ein Zimmer zur Verfügung gestellt wird. Der Käufer erkennt an und akzeptiert, dass im Falle einer späten Anreise oder einer frühen Abreise die erste und/oder die letzte Übernachtung verkürzt wird; SPARTNER TRAVEL ist weder zu einer Rückerstattung noch zu einer Entschädigung verpflichtet.

ARTIKEL 9 – KÜNDIGUNG DES VERTRAGS UND/ODER DES ANGEBOTS

9.1 – Kündigung durch den Käufer

Sofern im Kostenvoranschlag und/oder im Vertrag nichts anderes vereinbart ist und der Käufer kein Verbraucher im Sinne des Verbrauchergesetzbuchs, insbesondere dessen Einleitungsartikel, ist, kann der Käufer den Vertrag und/oder den Kostenvoranschlag jederzeit vor Beginn der im Vertrag und/oder im Kostenvoranschlag vereinbarten Leistung kündigen, sofern er SPARTNER TRAVEL eine Kündigungsentschädigung gemäß den folgenden Modalitäten zahlt: Kündigt der Käufer den Vertrag und/oder das Angebot mehr als neunzig (90) Tage vor Beginn der Leistung, so ist an SPARTNER TRAVEL eine Entschädigung in Höhe von fünfzig (50) % des im Vertrag/Angebot vorgesehenen Preises zu zahlen. Sollte dieser Betrag bereits vom Käufer gezahlt worden sein, verbleibt er endgültig bei SPARTNER TRAVEL;

Die Kündigung des Vertrags und/oder des Kostenvoranschlags durch den Käufer zwischen neunzig (90) und sechzig (60) Tagen vor Beginn der Leistung hat die Zahlung einer Entschädigung in Höhe von sechzig (60) % des im Vertrag/Kostenvoranschlag vorgesehenen Preises an SPARTNER TRAVEL zur Folge. Sollte dieser Betrag bereits vom Käufer gezahlt worden sein, verbleibt er endgültig bei SPARTNER TRAVEL; Die Kündigung des Vertrags und/oder des Kostenvoranschlags durch den Käufer zwischen sechzig (60) und dreißig (30) Tagen vor Beginn der Leistung führt zur Zahlung einer Entschädigung an SPARTNER TRAVEL in Höhe von fünfundsiebzig (75) % des im Vertrag/Kostenvoranschlag vorgesehenen Preises. Sollte dieser Betrag bereits vom Käufer gezahlt worden sein, verbleibt er endgültig bei SPARTNER TRAVEL;

Die Kündigung des Vertrags und/oder des Kostenvoranschlags durch den Käufer zwischen dreißig (30) und fünfzehn (15) Tagen vor Beginn der Leistung hat die Zahlung einer Entschädigung in Höhe von neunzig (90) % des im Vertrag/Kostenvoranschlag vorgesehenen Preises an SPARTNER TRAVEL zur Folge. Sollte dieser Betrag bereits vom Käufer gezahlt worden sein, verbleibt er endgültig bei SPARTNER TRAVEL; Die Kündigung des Vertrags und/oder des Kostenvoranschlags durch den Käufer innerhalb der letzten fünfzehn (15) Tage vor Beginn der Leistung hat die Zahlung einer Entschädigung an SPARTNER TRAVEL in Höhe des gesamten im Vertrag/Kostenvoranschlag vorgesehenen Preises zur Folge. Sollte dieser Betrag bereits vom Käufer gezahlt worden sein, verbleibt er endgültig bei SPARTNER TRAVEL.

Jede Kündigung des Vertrags durch den Käufer muss SPARTNER TRAVEL per Einschreiben mit Rückschein mitgeteilt werden. Die Kündigung wird mit Eingang dieser Mitteilung bei SPARTNER TRAVEL wirksam. Das Datum dieses Eingangs ist maßgeblich für die Berechnung der Stornogebühr. Ausnahmsweise hat der Käufer das Recht, den Vertrag und/oder das Angebot vor Beginn der Leistung ohne Stornogebühr zu kündigen, sofern außergewöhnliche und unvermeidbare Umstände, am Erfüllungsort der Leistung oder in dessen unmittelbarer Nähe eintreten und erhebliche Auswirkungen auf die Erfüllung des Vertrags und/oder des Angebots oder auf die Beförderung der Reisenden zum Ort der Leistung haben. In diesem Fall hat der Käufer Anspruch auf die vollständige Rückerstattung der geleisteten Zahlungen, ohne dass ihm eine zusätzliche Entschädigung zusteht.

Da es sich bei dem Verkauf von Leistungen durch SPARTNER TRAVEL um Dienstleistungen im Bereich der Beherbergung (mit Ausnahme von Wohnbeherbergung), des Gütertransports, der Autovermietung, der Gastronomie oder von Freizeitaktivitäten handelt, die zu einem bestimmten Zeitpunkt oder in einem bestimmten Zeitraum erbracht werden müssen, gilt das in Artikel L.221-18 des Verbrauchergesetzbuchs vorgesehene Widerrufsrecht nicht (Artikel L.221-28, 12° desselben Gesetzbuchs), was der Käufer anerkennt und akzeptiert.

9.2 – Kündigung durch SPARTNER TRAVEL

Gemäß Artikel L.211-14 des Tourismusgesetzbuchs gilt Folgendes: Sollte SPARTNER TRAVEL vor Beginn der Leistung SPARTNER TRAVEL aufgrund außergewöhnlicher und unvermeidbarer Umstände daran gehindert ist, den Vertrag oder den Kostenvoranschlag zu erfüllen, wird SPARTNER TRAVEL dem Käufer unverzüglich die Aufhebung des Vertrags oder des Kostenvoranschlags mitteilen und dem Käufer den gezahlten Preis zurückerstatten, ohne dass eine weitere Entschädigung fällig wird.

ARTIKEL 10 – HAFTUNG

10.1 – Grundsatz

SPARTNER TRAVEL ist für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag oder im Kostenvoranschlag vorgesehenen Leistungen verantwortlich. Das Unternehmen ist zudem verpflichtet, dem Käufer sowie jedem Ticketinhaber oder jedem Teilnehmer an einer Leistung unter den in Artikel L. 211-16 des Tourismusgesetzbuchs festgelegten Bedingungen jede angemessene Hilfe und Unterstützung zu leisten. Ist der Käufer kein Verbraucher im Sinne des Verbrauchergesetzbuchs, insbesondere dessen Einleitungsartikels, so kann SPARTNER TRAVEL dennoch jede Beschränkung des Umfangs seiner Haftung aufgrund der Anwendung eines internationalen Übereinkommens im Sinne von Artikel L. 211-17 des Tourismusgesetzbuchs kann dennoch von SPARTNER TRAVEL in Bezug auf jeden einem Käufer oder Ticketinhaber entstandenen Schaden geltend gemacht werden, was der Käufer ausdrücklich akzeptiert und anerkennt.

In jedem Fall kann eine Haftung von SPARTNER TRAVEL im Zusammenhang mit einer Leistung nicht zur Zahlung einer Entschädigung führen, die das Dreifache (3) des Preises übersteigt. Diese Begrenzung gilt jedoch nicht im Falle eines Personenschadens oder eines Schadens, der vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurde und dem Käufer oder einem Reisenden im Rahmen einer Leistung entstanden ist.

10.2 – Beschränkung

SPARTNER TRAVEL haftet in keinem Fall für Ereignisse höherer Gewalt oder für Handlungen Dritter (Fremdeinwirkung), insbesondere – aber nicht ausschließlich – im Falle der Stornierung einer Leistung. Von der Haftung ausgeschlossen und als Fälle höherer Gewalt gelten insbesondere (womit der Käufer ausdrücklich einverstanden ist) das Eintreten von Unwettern, das Auftreten oder Wiederauftreten von Epidemien (einschließlich Covid-19), Streiks, Änderungen der Rechtsvorschriften sowie Entscheidungen einer zuständigen Behörde. Ist der Käufer kein Verbraucher im Sinne des Verbrauchergesetzbuchs, insbesondere dessen Einleitungsartikels, kann SPARTNER TRAVEL nicht haftbar gemacht werden für die Nichterfüllung oder mangelhafte Erfüllung des Vertrags oder des Kostenvoranschlags, die entweder auf den Käufer, auf einen Dritten im Vertrag oder im Kostenvoranschlag oder auf höhere Gewalt zurückzuführen ist.

Ist der Käufer kein Verbraucher im Sinne des Verbrauchergesetzbuchs, insbesondere dessen einleitenden Artikels, erfolgt keinerlei Rückerstattung oder Entschädigung im Zusammenhang mit Waren, Produkten und/oder Dienstleistungen, die bei einem Dritten erworben wurden, und zwar aus welchem Grund auch immer. Gemäß den Bestimmungen von Artikel 8 dieser AGB kann die Haftung von SPARTNER TRAVEL zudem nicht an die Stelle der Haftung französischer oder ausländischer Beförderungsunternehmen treten, die die Beförderung oder den Transfer der Passagiere und ihres Gepäcks gewährleisten.

ARTIKEL 11 – ABTRETUNG DES VERTRAGS​

Gemäß Artikel L.211-11 des Tourismusgesetzbuchs hat der Käufer bis zu dreißig (30) Tage vor Beginn der Leistung die Möglichkeit, jeden Vertrag oder jedes Angebot, dessen Gegenstand diese Leistung ist, an einen Dritten abzutreten, der alle für den Vertrag oder das Angebot geltenden Bedingungen erfüllt. Der Käufer muss SPARTNER TRAVEL unverzüglich per Einschreiben mit Rückschein den Namen und die Anschrift des Drittovertragnehmers sowie alle erforderlichen Nachweise darüber mitteilen, dass dieser alle für den Vertrag oder das Angebot geltenden Bedingungen erfüllt. Im Falle einer Übertragung haften der Käufer – sofern dieser kein Verbraucher im Sinne des Verbraucherschutzgesetzes, insbesondere dessen Einleitungsartikels, ist – und der Dritter, an den der Vertrag und/oder das Angebot abgetreten wurde, gegenüber SPARTNER TRAVEL gesamtschuldnerisch für die Zahlung des Preises sowie für alle Gebühren, Abgaben oder sonstigen zusätzlichen Kosten, die SPARTNER TRAVEL aufgrund dieser Abtretung gegebenenfalls entstehen. Ausnahmsweise dürfen alle in Artikel 12 dieser AGB genannten Versicherungsverträge nicht vom Käufer abgetreten werden, was der Käufer ausdrücklich akzeptiert und anerkennt.

ARTIKEL 12 – VERSICHERUNGEN

Sofern im Vertrag oder im Kostenvoranschlag nicht ausdrücklich anders angegeben, ist im Preis keine Versicherung enthalten. Daher empfiehlt SPARTNER TRAVEL jedem Käufer den Abschluss eines Versicherungsvertrags, der bestimmte finanzielle Folgen bestimmter Fälle abdeckt, in denen die Teilnahme an einer Leistung unmöglich ist, oder im Falle eines während einer Leistung erlittenen Schadens. Zu diesem Zweck kann der Vertrag oder das Angebot auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers die Möglichkeit vorsehen, dass der Käufer einen oder mehrere Versicherungsverträge abzuschließen, die alle oder einen Teil der Risiken abdecken, die (i) mit der Stornierung der Teilnahme eines oder mehrerer Ticketinhaber oder (ii) mit eventuellen Kosten für Hilfe und/oder Rücktransport eines oder mehrerer Ticketinhaber verbunden sind. Die für diese Versicherungsverträge geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers erhältlich.

In jedem Fall haftet gegenüber dem Käufer ausschließlich die(n) betreffende(n) Versicherungsgesellschaft(en) für die Erfüllung der genannten Verträge, und im Falle des Abschlusses eines Versicherungsvertrags durch den Käufer wird dieser darauf hingewiesen, dass (i) SPARTNER TRAVEL lediglich als Vermittler einer Versicherungslösung fungiert, die den Käufer an die Versicherungsgesellschaft oder deren Vertreter bindet, (ii) die Versicherungsleistungen von der Versicherungsgesellschaft angeboten werden (der Käufer geht somit eine Verpflichtung gegenüber der Versicherungsgesellschaft ein und unterliegt deren gesamten Vertragsbedingungen), und (iii) eine etwaige Schadensmeldung erfolgt gemäß den Bestimmungen des Versicherungsvertrags direkt beim Vertreter der betreffenden Versicherungsgesellschaft, ohne dass SPARTNER TRAVEL in irgendeiner Weise verpflichtet ist, sich an diesen Schritten zu beteiligen, oder hierfür irgendeine Haftung übernimmt, da es lediglich als Vermittler auftritt.

ARTIKEL 13 – VERHALTEN WÄHREND EINER LEISTUNG

Jeder Käufer und jeder Inhaber bestätigt, die AGB, den Vertrag und den Kostenvoranschlag sowie alle für die Leistungen geltenden gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen zur Kenntnis genommen zu haben, und verpflichtet sich, diese vorbehaltlos einzuhalten und auch von den Minderjährigen unter seiner elterlichen Aufsicht einhalten zu lassen. Jeder Käufer und jeder Reiseveranstalter verpflichtet sich insbesondere, SPARTNER TRAVEL von allen Folgen eines etwaigen Verstoßes gegen die vorgenannten Regeln, der ihnen zuzurechnen ist, freizustellen.

ARTIKEL 14 – STORNIERUNG VON LEISTUNGEN / REISETICKETS / DURCH SPARTNER TRAVEL

Jeder Verstoß des Käufers oder des Inhabers gegen eine der Bestimmungen der AGB führt zur sofortigen, von Rechts wegen und ohne vorherige Formalitäten erfolgenden Aufhebung seiner Bestellung. In diesem Fall wird dem Käufer/Inhaber entsprechend der Zugang zur Leistung verweigert, unbeschadet der Schadensersatzansprüche von SPARTNER TRAVEL.

ARTIKEL 15 – INTUITU PERSONAE

Der Käufer erkennt an, dass SPARTNER TRAVEL ihm den Verkauf von Leistungen und Tickets aufgrund seiner Eigenschaft und seiner Angaben gewährt. Dementsprechend garantiert er die Richtigkeit der angeforderten Angaben zu seiner Person und zu den etwaigen Inhabern.

ARTIKEL 16 – RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM

Alle Marken, Illustrationen, Bilder, Logos und Slogans, die im Rahmen der Werbung und des Vertriebs der Tickets, Leistungen und des dazugehörigen Zubehörs verwendet werden, sind und bleiben das ausschließliche Eigentum von SPARTNER TRAVEL und/oder seinen Partnern. Jede vollständige oder teilweise Vervielfältigung, Änderung oder Nutzung dieser Marken, Illustrationen, Bilder, Logos und Slogans, aus welchem Grund auch immer und auf welchem Träger auch immer, durch einen Käufer oder Inhaber ohne die ausdrückliche und vorherige Zustimmung von SPARTNER TRAVEL ist strengstens untersagt.

ARTIKEL 17 – NACHBETREUUNG / KUNDENBEZIEHUNG

Fragen im Zusammenhang mit der Abwicklung des Kaufs und der Nutzung einer Leistung oder eines Tickets können per E-Mail an die Adresse hello@spartner-travel.com gerichtet werden.

ARTIKEL 18 – PERSONENBEZOGENE DATEN

Alle personenbezogenen Daten des Käufers, die SPARTNER TRAVEL im Rahmen eines Vertrags, eines Kostenvoranschlags und/oder eines Tickets erheben sollte, werden gemäß (i) den Bestimmungen des Gesetzes vom 6. Januar 1978 und (ii) den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung vom 25. Mai 2018 verarbeitet. In diesem Zusammenhang ermächtigt der Käufer SPARTNER TRAVEL, seine personenbezogenen Daten zu erheben und zum Zwecke der Erbringung der Leistungen zu verarbeiten. Alle erhobenen personenbezogenen Daten können von SPARTNER TRAVEL zu kommerziellen Zwecken sowie zur Organisation einer oder mehrerer Leistungen verarbeitet werden. Gemäß den geltenden Vorschriften hat jeder Käufer ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Datenübertragbarkeit seiner personenbezogenen Daten sowie ein Widerspruchsrecht aus berechtigten Gründen gegen deren Verarbeitung.

ARTIKEL 19 – UNABHÄNGIGKEIT DER PARTEIEN

Keine der Parteien darf im Namen und/oder im Auftrag der anderen Partei Verpflichtungen eingehen. Darüber hinaus bleibt jede Partei allein verantwortlich für ihre Angaben, Zusagen, Leistungen, Produkte und Mitarbeiter.

ARTIKEL 20 – ANWENDBARES RECHT / STREITIGKEITEN

20.1 – Anwendbares Recht

Die vorliegenden AGB unterliegen französischem Recht.

20.2 – Gütliche Beilegung von Beschwerden

Jede Reklamation bezüglich des Kaufs oder der Nutzung eines Tickets oder einer Leistung sowie bezüglich der Anwendung oder Auslegung eines Vertrags, eines Kostenvoranschlags oder der vorliegenden AGB ist SPARTNER TRAVEL per E-Mail an die Adresse hello@spartner-travel.com oder per Einschreiben an folgende Adresse mitzuteilen: 184, Cours Lafayette – 69003 LYON (Frankreich).

20.3 – Antrag auf Mediation

Sollte die oben genannte gütliche Einigung nicht zustande gekommen sein, wird der Käufer, sofern er ein Verbraucher im Sinne des Verbrauchergesetzbuchs ist – insbesondere dessen Einleitungsartikel –, darüber informiert, dass er sich unter den auf der Website www.mtv.travel festgelegten Bedingungen auch an den Ombudsmann für Tourismus und Reisen wenden kann. SPARTNER TRAVEL steht es frei, die Inanspruchnahme der Schlichtung zu akzeptieren oder abzulehnen sowie im Falle einer Inanspruchnahme der Schlichtung die vom Schlichter vorgeschlagene Lösung anzunehmen oder abzulehnen.

20.4 – Rechtsstreitigkeiten

Im Falle einer Streitigkeit, die nicht gütlich beigelegt werden kann, und vorbehaltlich der geltenden Bestimmungen der öffentlichen Ordnung hinsichtlich der gerichtlichen Zuständigkeit, unterliegen alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Auslegung und Erfüllung dieser AGB der ausschließlichen Zuständigkeit der französischen Gerichte.

ARTIKEL 21 – ANWENDBARES RECHT

Die von SPARTNER TRAVEL angebotene Kombination von Reisedienstleistungen stellt eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302 und des Artikels L.211-2 II des Tourismusgesetzbuchs dar. Jeder Käufer genießt somit alle von der Europäischen Union gewährten Rechte, die für Pauschalreisen gelten, wie sie in das Tourismusgesetzbuch umgesetzt wurden. SPARTNER TRAVEL haftet in vollem Umfang für die ordnungsgemäße Durchführung der Pauschalreise in ihrer Gesamtheit.

Darüber hinaus verfügt SPARTNER TRAVEL, wie gesetzlich vorgeschrieben, über eine Absicherung, um im Falle einer Zahlungsunfähigkeit alle Zahlungen zurückzuerstatten und – sofern die Beförderung im Pauschalangebot enthalten ist – den Rücktransport zu gewährleisten. Diese wesentlichen Rechte sind in der Richtlinie (EU) 2015/2302 vorgesehen, die in das Tourismusgesetzbuch umgesetzt wurde. Die Reisenden erhalten vor Abschluss des Pauschalreisevertrags alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise.

Sowohl der Veranstalter als auch der Vermittler sind für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag enthaltenen Reiseleistungen verantwortlich. Die Reisenden erhalten eine Notrufnummer oder die Kontaktdaten einer Anlaufstelle, über die sie den Veranstalter oder den Vermittler erreichen können. Die Reisenden können ihre Pauschalreise unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist und gegebenenfalls gegen Zahlung einer zusätzlichen Gebühr auf eine andere Person übertragen.

Der Pauschalpreis darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten steigen (z. B. die Kraftstoffpreise) und diese Möglichkeit ausdrücklich im Vertrag vorgesehen ist; eine Änderung ist in jedem Fall nicht weniger als zwanzig Tage vor Beginn der Pauschalreise zulässig. Übersteigt die Preiserhöhung 8 (acht) % des Pauschalpreises, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Preis zu erhöhen, hat der Reisende im Falle einer Senkung der entsprechenden Kosten Anspruch auf eine Preisminderung.

Reisende können den Vertrag ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr kündigen und erhalten die geleisteten Zahlungen in voller Höhe zurück, wenn sich ein wesentlicher Bestandteil der Pauschalreise – mit Ausnahme des Preises – erheblich ändert. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Veranstalter diese vor Beginn der Pauschalreise storniert, haben die Reisenden Anspruch auf Rückerstattung und gegebenenfalls auf Schadenersatz. Reisende können den Vertrag vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr kündigen, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, beispielsweise wenn am Reiseziel schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise beeinträchtigen könnten.

Darüber hinaus können die Reisenden den Vertrag jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und gerechtfertigten Rücktrittsgebühr kündigen. Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile derselben nicht wie vorgesehen erbracht werden, müssen den Reisenden ohne Aufpreis andere angemessene Leistungen angeboten werden. Die Reisenden können den Vertrag ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr kündigen, wenn die Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht werden, dies die Durchführung der Pauschalreise erheblich beeinträchtigt und der Veranstalter das Problem nicht behebt. Die Reisenden haben außerdem Anspruch auf eine Preisminderung und/oder eine Entschädigung bei Nichterbringung oder mangelhafter Erbringung der Reiseleistungen. Der Veranstalter oder der Vermittler muss Hilfe leisten, wenn sich der Reisende in einer Notlage befindet.

Sollte der Veranstalter oder der Vermittler zahlungsunfähig werden, werden die gezahlten Beträge zurückerstattet. Sollte der Veranstalter oder der Vermittler nach Beginn der Pauschalreise zahlungsunfähig werden und sollte die Beförderung in der Pauschalreise enthalten sein, ist die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet.

SPARTNER TRAVEL hat bei der APST einen Insolvenzschutz abgeschlossen. Reisende können sich unter der Telefonnummer + 33 (0)1 44 09 25 35 oder per E-Mail an info@apst.travel an diese Organisation wenden, falls ihnen aufgrund der Insolvenz von SPARTNER TRAVEL Leistungen verweigert werden.

Die in französisches Recht umgesetzte Richtlinie (EU) 2015/2302 kann auf der Website Legifrance.gouv.fr eingesehen werden.

• Artikel L211-2:

Eine Pauschalreise liegt vor, wenn die Leistung: 1) aus der vorherigen Kombination von mindestens zwei Leistungen besteht, die sich jeweils auf die Beförderung, die Unterbringung oder andere touristische Dienstleistungen beziehen, die nicht nur Nebenleistungen der Beförderung oder der Unterbringung sind und einen wesentlichen Anteil an der Pauschalreise ausmachen; 2) länger als vierundzwanzig Stunden dauert oder eine Übernachtung umfasst; 3) zu einem Pauschalpreis verkauft oder zum Verkauf angeboten wird.

• Artikel R211-3:

Vorbehaltlich der in Artikel L. 211-7 Absätze 3 und 4 vorgesehenen Ausnahmen müssen bei jedem Angebot und jedem Verkauf von Reiseleistungen oder Aufenthaltsleistungen geeignete Unterlagen ausgehändigt werden, die den in diesem Abschnitt festgelegten Vorschriften entsprechen. Beim Verkauf von Flugbeförderungsausweisen oder Beförderungsausweisen für den Linienverkehr, die nicht mit diesen Beförderungen verbundenen Leistungen beinhalten, händigt der Verkäufer dem Käufer einen oder mehrere Beförderungsausweise für die gesamte Reise aus, die vom Beförderer oder unter dessen Verantwortung ausgestellt wurden. Im Falle einer Beförderung auf Abruf müssen der Name und die Anschrift des Beförderers, in dessen Auftrag die Fahrscheine ausgestellt werden, angegeben werden. Die getrennte Abrechnung der verschiedenen Bestandteile eines Pauschalreiseangebots befreit den Verkäufer nicht von den Verpflichtungen, die ihm durch die gesetzlichen Bestimmungen dieses Abschnitts auferlegt sind.

• Artikel R211-3-1:

Der Austausch vorvertraglicher Informationen oder die Bereitstellung der Vertragsbedingungen erfolgt schriftlich. Dies kann auf elektronischem Wege unter den in den Artikeln 1369-1 bis 1369-11 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vorgesehenen Bedingungen hinsichtlich der Gültigkeit und der Ausübung erfolgen. Angegeben werden der Name oder die Firma und die Anschrift des Verkäufers sowie die Angabe seiner Eintragung in das in Artikel L. 141-3 Buchstabe a vorgesehene Register oder gegebenenfalls der Name, die Anschrift und die Angabe der Eintragung des in Artikel R. 211-2 Absatz 2 genannten Verbandes oder der Vereinigung.

• Artikel R211-4:

Vor Vertragsabschluss muss der Verkäufer dem Verbraucher Informationen über Preise, Termine und sonstige Bestandteile der im Rahmen der Reise oder des Aufenthalts erbrachten Leistungen mitteilen, wie beispielsweise: 1. das Reiseziel, die Verkehrsmittel, die Merkmale und die Kategorien der genutzten Verkehrsmittel; 2. die Art der Unterkunft, ihre Lage, ihren Komfort und ihre wesentlichen Merkmale sowie ihre Zulassung und touristische Einstufung gemäß den Vorschriften oder Gepflogenheiten des Gastlandes; 3. die angebotenen Verpflegungsleistungen; 4° die Beschreibung der Reiseroute, wenn es sich um eine Rundreise handelt; 5° die behördlichen und gesundheitlichen Formalitäten, die von Staatsangehörigen oder Bürgern eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum insbesondere beim Grenzübertritt zu erledigen sind, sowie die Fristen für deren Erledigung; 6° Die im Pauschalangebot enthaltenen oder gegebenenfalls gegen Aufpreis verfügbaren Besichtigungen, Ausflüge und sonstigen Leistungen; 7° Die Mindest- oder Höchstteilnehmerzahl, die für die Durchführung der Reise oder des Aufenthalts erforderlich ist, sowie – falls die Durchführung der Reise oder des Aufenthalts von einer Mindestteilnehmerzahl abhängt – die Frist, innerhalb derer der Verbraucher im Falle einer Stornierung der Reise oder des Aufenthalts informiert werden muss; dieser Termin darf nicht früher als einundzwanzig Tage vor Reiseantritt festgelegt werden; 8° Der Betrag oder Prozentsatz des Preises, der bei Vertragsabschluss als Anzahlung zu leisten ist, sowie der Zeitplan für die Zahlung des Restbetrags; 9° Die im Vertrag gemäß Artikel R. 211-8 vorgesehenen Modalitäten für Preisanpassungen; 10° Die vertraglichen Stornierungsbedingungen; 11° Die in den Artikeln R. 211-9, R. 211-10 und R. 211-11 festgelegten Stornierungsbedingungen; 12° Informationen über den fakultativen Abschluss einer Versicherung, die die Folgen bestimmter Stornierungsfälle abdeckt, oder eines Assistance-Vertrags, der bestimmte besondere Risiken abdeckt, insbesondere die Kosten für den Rücktransport im Falle eines Unfalls oder einer Krankheit; 13° Wenn der Vertrag Flugbeförderungsleistungen umfasst, die in den Artikeln R. 211-15 bis R. 211-18 vorgesehenen Informationen für jeden Flugabschnitt.

• Artikel R211-5:

Die dem Verbraucher erteilte Vorabinformation ist für den Verkäufer verbindlich, es sei denn, dieser hat sich darin ausdrücklich das Recht vorbehalten, bestimmte Elemente zu ändern. In diesem Fall muss der Verkäufer klar angeben, in welchem Umfang diese Änderung erfolgen kann und welche Elemente davon betroffen sind. In jedem Fall müssen dem Verbraucher die an der Vorabinformation vorgenommenen Änderungen vor Vertragsabschluss mitgeteilt werden.

• Artikel R211-6:

Der zwischen dem Verkäufer und dem Käufer geschlossene Vertrag muss schriftlich in zweifacher Ausfertigung erstellt werden, von denen eine dem Käufer ausgehändigt wird, und von beiden Parteien unterzeichnet werden. Wird der Vertrag auf elektronischem Wege geschlossen, finden die Artikel 1369-1 bis 1369-11 des Bürgerlichen Gesetzbuchs Anwendung. Der Vertrag muss folgende Bestimmungen enthalten: 1. den Namen und die Anschrift des Verkäufers, seines Bürgen und seines Versicherers sowie den Namen und die Anschrift des Veranstalters; 2. das Reiseziel oder die Reiseziele und, im Falle eines geteilten Aufenthalts, die verschiedenen Zeiträume und deren Daten; 3. die Beförderungsmittel, die Merkmale und die Kategorien der genutzten Verkehrsmittel sowie die Daten und Orte der Abreise und der Rückkehr; 4. Die Art der Unterkunft, ihre Lage, ihr Komfortniveau und ihre wesentlichen Merkmale sowie ihre touristische Einstufung gemäß den Vorschriften oder Gepflogenheiten des Gastlandes; 5. Die angebotenen Verpflegungsleistungen; 6. Die Reiseroute, wenn es sich um eine Rundreise handelt; 7. Die Besichtigungen, Ausflüge oder sonstigen Leistungen, die im Gesamtpreis der Reise oder des Aufenthalts enthalten sind; 8° Der Gesamtpreis der in Rechnung gestellten Leistungen sowie der Hinweis auf eine etwaige Anpassung dieser Abrechnung gemäß den Bestimmungen des Artikels

R. 211-8; 9° Gegebenenfalls die Angabe der Gebühren oder Abgaben für bestimmte Dienstleistungen, wie beispielsweise Lande-, Ausschiffungs- oder Einschiffungsgebühren in Häfen und Flughäfen sowie Kurtaxen, sofern diese nicht im Preis der erbrachten Leistung(en) enthalten sind; 10° Der Zeitplan und die Zahlungsmodalitäten für den Preis; die letzte vom Käufer geleistete Zahlung darf nicht weniger als 30 % des Reisepreises oder des Aufenthaltspreises betragen und muss bei der Aushändigung der Unterlagen erfolgen, die die Durchführung der Reise oder des Aufenthalts ermöglichen; 11° Die vom Käufer gewünschten und vom Verkäufer akzeptierten Sonderbedingungen; 12° Die Modalitäten, nach denen der Käufer beim Verkäufer eine Reklamation wegen Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung des Vertrags einreichen kann; diese Reklamation muss unverzüglich auf einem Weg erfolgen, der eine Empfangsbestätigung durch den Verkäufer ermöglicht, und gegebenenfalls schriftlich dem Reiseveranstalter und dem betreffenden Dienstleister mitgeteilt werden; 13° Die Frist für die Unterrichtung des Käufers im Falle einer Stornierung der Reise oder des Aufenthalts durch den Verkäufer, sofern die Durchführung der Reise oder des Aufenthalts an eine Mindestteilnehmerzahl gebunden ist, gemäß den Bestimmungen von Artikel R. 211-4 Absatz 7; 14° Die vertraglichen Stornierungsbedingungen; 15° Die in den Artikeln R. 211-9, R. 211-10 und R. 211-11 vorgesehenen Stornierungsbedingungen; 16° Angaben zu den abgedeckten Risiken und zur Höhe der Deckungssummen im Rahmen des Versicherungsvertrags, der die Folgen der Berufshaftpflicht des Verkäufers abdeckt; 17° Angaben zum vom Käufer abgeschlossenen Versicherungsvertrag, der die Folgen bestimmter Stornierungsfälle abdeckt (Policennummer und Name des Versicherers), sowie Angaben zum Assistance-Vertrag, der bestimmte Sonderrisiken abdeckt, insbesondere die Kosten für den Rücktransport im Falle eines Unfalls oder einer Krankheit; in diesem Fall muss der Verkäufer dem Käufer ein Dokument aushändigen, in dem mindestens die gedeckten und die ausgeschlossenen Risiken aufgeführt sind; 18° Die Frist für die Benachrichtigung des Verkäufers im Falle einer Vertragsübertragung durch den Käufer; 19° Die Verpflichtung, dem Käufer mindestens zehn Tage vor dem geplanten Abreisedatum folgende Informationen zur Verfügung zu stellen: a) Name, Anschrift und Telefonnummer der örtlichen Vertretung des Verkäufers oder, falls diese nicht vorhanden ist, Namen, Anschriften und Telefonnummern der örtlichen Stellen, die dem Verbraucher im Falle von Schwierigkeiten helfen können, oder, falls diese nicht vorhanden sind, die Rufnummer, unter der im Notfall Kontakt mit dem Verkäufer aufgenommen werden kann; b) Bei Reisen und Aufenthalten von Minderjährigen im Ausland eine Telefonnummer und eine Adresse, über die ein direkter Kontakt zum Kind oder zur vor Ort für den Aufenthalt verantwortlichen Person hergestellt werden kann; 20° Die Klausel über die Kündigung und die Rückerstattung der vom Käufer gezahlten Beträge ohne Vertragsstrafe im Falle der Nichteinhaltung der in Artikel R. 211-4 Absatz 13 vorgesehenen Informationspflicht; 21° Die Verpflichtung, dem Käufer rechtzeitig vor Beginn der Reise oder des Aufenthalts die Abfahrts- und Ankunftszeiten mitzuteilen.

• Artikel R211-7:

Der Käufer kann seinen Vertrag an einen Rechtsnachfolger abtreten, der dieselben Voraussetzungen wie er selbst für die Durchführung der Reise oder des Aufenthalts erfüllt, sofern dieser Vertrag noch keine Wirkungen entfaltet hat. Sofern keine für den Abtretenden günstigere Regelung besteht, ist dieser verpflichtet, den Verkäufer spätestens sieben Tage vor Reiseantritt auf einem Weg, der eine Empfangsbestätigung ermöglicht, über seine Entscheidung zu informieren. Handelt es sich um eine Kreuzfahrt, verlängert sich diese Frist auf fünfzehn Tage. Diese Abtretung bedarf in keinem Fall einer vorherigen Zustimmung des Verkäufers.

• Artikel R211-8:

Enthält der Vertrag eine ausdrückliche Möglichkeit zur Preisänderung innerhalb der in Artikel L. 211-12 vorgesehenen Grenzen, müssen darin die genauen Modalitäten für die Berechnung der Preisänderungen – sowohl nach oben als auch nach unten – angegeben sein, insbesondere die Höhe der Transportkosten und der damit verbundenen Abgaben, die Währung(en), die sich auf den Preis der Reise oder des Aufenthalts auswirken können, der Teil des Preises, auf den sich die Änderung bezieht, sowie der Wechselkurs der Währung(en), der bei der Festlegung des im Vertrag angegebenen Preises als Referenz herangezogen wurde. • Artikel R. 211-9: Wenn der Verkäufer vor der Abreise des Käufers gezwungen ist, eine Änderung an einem der wesentlichen Bestandteile des Vertrags vorzunehmen, wie beispielsweise eine erhebliche Preiserhöhung, und wenn er die in Artikel R. 211-4 Nr. 13 genannte Informationspflicht missachtet, kann der Käufer – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche für erlittene Schäden und nachdem er vom Verkäufer auf einem Weg, der eine Empfangsbestätigung ermöglicht, darüber informiert wurde – – entweder seinen Vertrag kündigen und die sofortige Rückerstattung der gezahlten Beträge ohne Vertragsstrafe erhalten; – oder die vom Verkäufer vorgeschlagene Änderung oder Ersatzreise akzeptieren; in diesem Fall unterzeichnen die Parteien einen Nachtrag zum Vertrag, in dem die vorgenommenen Änderungen festgelegt sind; eine etwaige Preisminderung wird von den gegebenenfalls noch vom Käufer zu zahlenden Beträgen abgezogen, und übersteigt die bereits von diesem geleistete Zahlung den Preis der geänderten Leistung, so ist ihm der zu viel gezahlte Betrag vor seinem Abreisetag zurückzuerstatten.

• Artikel R211-10:

In dem in Artikel L. 211-14 vorgesehenen Fall, in dem der Verkäufer die Reise oder den Aufenthalt vor der Abreise des Käufers storniert, muss er den Käufer auf einem Weg benachrichtigen, der eine Empfangsbestätigung ermöglicht; Der Käufer erhält – unbeschadet etwaiger Ansprüche auf Ersatz des entstandenen Schadens – vom Verkäufer die unverzügliche und straffreie Rückerstattung der gezahlten Beträge; in diesem Fall erhält der Käufer eine Entschädigung, die mindestens der Strafgebühr entspricht, die er hätte tragen müssen, wenn die Stornierung zu diesem Zeitpunkt durch ihn selbst erfolgt wäre. Die Bestimmungen dieses Artikels stehen dem Abschluss einer gütlichen Einigung, deren Gegenstand die Annahme einer vom Verkäufer vorgeschlagenen Ersatzreise oder eines Ersatzaufenthalts durch den Käufer ist, in keiner Weise entgegen.

• Artikel R211-11:

Ist der Verkäufer nach der Abreise des Käufers nicht in der Lage, einen wesentlichen Teil der vertraglich vereinbarten Leistungen zu erbringen, der einen nicht unerheblichen Prozentsatz des vom Käufer gezahlten Preises ausmacht, so hat der Verkäufer unverzüglich die folgenden Maßnahmen zu ergreifen, unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche für eventuell entstandene Schäden: – entweder Ersatzleistungen anstelle der vertraglich vereinbarten Leistungen anzubieten und dabei gegebenenfalls etwaige Mehrkosten zu tragen; sind die vom Käufer akzeptierten Leistungen von minderer Qualität, so hat der Verkäufer ihm bei dessen Rückkehr die Preisdifferenz zu erstatten; – oder, falls er keine Ersatzleistungen anbieten kann oder diese vom Käufer aus triftigen Gründen abgelehnt werden, dem Käufer ohne Preisaufschlag Beförderungsnachweise zur Verfügung stellen, um seine Rückreise unter Bedingungen zu gewährleisten, die als gleichwertig angesehen werden können, zum Ausgangsort oder zu einem anderen, von beiden Parteien akzeptierten Ort. Die Bestimmungen dieses Artikels gelten im Falle der Nichteinhaltung der in Artikel R. 211-4 Nr. 13 vorgesehenen Verpflichtung.

• Artikel R211-12:

Die Bestimmungen der Artikel R. 211-3 bis R. 211-11 müssen zwingend in den Broschüren und Reiseverträgen wiedergegeben werden, die von den in Artikel L. 211-1 genannten Personen angeboten werden. • Artikel R. 211-13: Der Käufer kann sich nach Erbringung der Leistung nicht mehr auf die in Artikel R. 211-6 Absatz 20 vorgesehene Klausel berufen.